24. Juli 2013
Seiten: 235 - 353
kein Abstract verfügbar
Im oberen Frontzahnbereich ist der Erhalt der interimplantären Papillen entscheidend für ein ästhetisch zufriedenstellendes Behandlungsergebnis. Die Stabilität der papillären Anatomie hängt von einem stabilen Volumen des darunterliegenden, stützenden Alveolarknochens ab. In zahlreichen Studien wurde gezeigt, dass der Abstand zwischen zwei Implantaten mindestens 3 mm betragen muss, um eine Resorption des Alveolarknochens zu verhindern. In der vorliegenden präklinischen Machbarkeitsstudie am Hund wird ein neuartiges Implantat-Abutment- System untersucht, das Platform-Switching mit präzise angefertigten laserablatierten Abutments und Mikrorillen im Implantat kombiniert, um den interimplantären Alveolarknochen zu erhalten, und zwar bei einem Abstand der Implantate von 2 mm bzw. 4 mm. Die Ergebnisse dieser präklinischen Pilotstudie legen nahe, dass Implantate in Abständen von 2 bis 4 mm gesetzt werden können, ohne dass der Alveolarknochen unter der Papille abgebaut wird, sofern die Modifikationen am Implantat-Abutment-Design präzise umgesetzt werden.
Seite 245-255
Histomorphometrischer Vergleich der Sinusbodenaugmentation mit Bio-Oss alleine bzw. mit Bio-Oss und Platelet-Derived Growth Factor: Eine postoperative Beurteilung
Froum, Stuart / Wallace, Stephen / Cho, Sang-Choon / Rosenberg, Edwin / Froum, Scott / Schoor, Robert / Mascarenhas, Patrick / Tarnow, Dennis / Corby, Patricia / Elian, Nicolas / Fickl, Stefan / Ricci, John / Hu, Bin / Bromage, Timothy / Khouly, Ismael
In der vorliegenden Studie wurde die Knochenneubildung vier bis fünf und sieben bis neun Monate nach einem Sinuslift untersucht. Hierzu wurde anorganische bovine Knochenmatrix (ABBM) entweder mit oder ohne rekombinanten humanen Platelet-derived Growth Factor (rhPDGF) eingesetzt. Bei 24 Patienten erfolgte ein bilateraler Sinuslift mit ABBM auf der einen Seite (Kontrolle) und auf der anderen ABBM und rhPDGF (Test). Bei 12 Patienten wurden vier bis fünf Monate postoperativ Biopsate entnommen (Gruppe A) und bei 12 Patienten sieben bis neun Monate postoperativ (Gruppe B). Gruppe A: Kontrolle: durchschnittlich 11,8 % vitaler Knochen, 54,1 % Bindegewebe und 33,6 % residuelles Transplantatmaterial; Test: durchschnittlich 21,1 % vitaler Knochen, 51,4 % Bindegewebe und 24,8 % residuelles Transplantatmaterial (t-Test für gepaarte Stichproben: statistisch signifikanter Unterschied für vitalen Knochen). Gruppe B: Test: durchschnittlich 21,4 % vitaler Knochen, 28,4 % Bindegewebe und 40,3 5 residuelles Transplantatmaterial; Kontrolle: durchschnittlich 19,5 % vitaler Knochen, 44,2 % Bindegewebe und 35,5 % residuelles Transplantatmaterial. Der Gehalt an vitalem Knochen unterschied sich sieben bis neun Monate postoperativ nicht signifikant zwischen den Gruppen. Die Test- und Kontrollgruppen zeigten nach vier bis fünf bzw. sieben bis neun Monaten klinisch akzeptable Mengen an vitalem Knochen. Die Knochenneubildung in Gruppe A war im Test deutlich höher als in der Kontrolle. Diesen Unterschied gab es in Gruppe B nicht mehr. Die raschere Knochenneubildung mithilfe von rhPDGF ermöglicht vermutlich eine frühere Implantation.
Ein Jahr nach der autogenen Transplantation knöcherner Defekte mit humanen kultivierten Periostplatten in Kombination mit Platelet-rich Plasma und Hydroxylapatitgranula wurden gute klinische und radiologische Ergebnisse für diese Behandlung ermittelt. Bei 22 ausgewählten Patienten waren die so behandelten knöchernen Defekte auch bei der Kontrolle nach fünf Jahren stabil. Die Röntgendichte des Knochens hatte zugenommen und es fanden sich Knochentrabekel, was auf eine größere Stabilität hindeutet. Die Parodontalbehandlung mithilfe der Gewebezüchtung ist neuartig und führte zu einer signifikanten klinischen Besserung mit einem auch nach fünf Jahren stabilen Behandlungsergebnis.
Wenn die Dicke der krestalen und dentoalveolären Zonen bereits vor einer dentofazialen Behandlung bekannt ist, kann das Behandlungsrisiko besser eingestuft werden. Auf diese Art können die ästhetischen und funktionellen Behandlungsziele eher erreicht werden. Dies gilt insbesondere bei Abweichungen im oberen und unteren Frontzahnbereich und in Fällen, in denen eine frontzahngeschützte Okklusion erreicht werden soll. In diesem Artikel wird eine neue Klassifikation des dentoalveolären Knochenphänotyps vorgestellt, die die krestale von der radikulären Zone unterscheidet. In jeder dieser Zonen wird die faziale Knochendicke eingestuft, um die interdisziplinäre Risikoabschätzung einer dentofazialen Therapie zu ermöglichen. Die krestale Zone befindet sich im Bereich der Zahnalveole und verläuft von der Schmelz-Zement-Grenze (SZG) bis zu einem Punkt 4 mm apikal dazu. Die dentoalveoläre radikuläre Zone hängt von der jeweiligen Wurzellänge ab. Sie beginnt an dem Punkt 4 mm apikal der SZG (Basis der krestalen Zone) und verläuft entlang der Wurzel. Der Phänotyp des dentoalveolären Knochens wird in beiden Bereichen (krestaler und verbleibender radikulärer Bereich der Alveole) als dünn (< 1 mm faziale Knochenbreite) oder dick (>= 1 mm faziale Knochenbreite) eingestuft.
In dieser prospektiven Fallserie wurde die laterale Kammaugmentation von messerscharfen (knife-edge) Alveolarkämmen mit anschließender Implantation untersucht. Verwendet wurden eine resorbierbare zweilagige Membran aus natürlichem Kollagen und eine Mischung aus autogenem Knochen und anorganischem bovinem Knochenmineral (ABBM). Der Alveolarkamm wurde prä- und postoperativ vermessen, Komplikationen erfasst und histologische Präparate untersucht. Insgesamt wurden bei 25 Patienten mit 31 messerscharfen Alveolarkämmen 76 Implantate gesetzt. Bei einem Defekt trat eine Komplikation aufgrund des Knochentransplantats auf (3,2 %; Exakt-Test 95 % Konfidenzintervall: 0,1 %, 16,7 %). Nach einer durchschnittlichen Einheilungszeit des Transplantats von 8,9 Monaten (Standardabweichung [SA] = 2,1 Monate) ergab sich eine Alveolarkammbreite von durchschnittlich 5,68 mm (SA = 1,42 mm). Klinisch waren alle behandelten Regionen breit genug für die Aufnahme eines Implantats. Während der durchschnittlichen Nachbeobachtungszeit von 20,88 Monaten (SA = 9,49 Monate) überlebten alle Implantate. Die histologische Untersuchung von neun Operationsbereichen ergab, dass ABBM von einem dichten Netz aus neugebildetem Knochen in unterschiedlichen Reifegraden verbunden war. Histomorphometrisch lag der Anteil an autogenem Knochen in den Proben bei durchschnittlich 31,0 %, der Anteil von ABBM bei 25,8 % und der Anteil des Markraums bei 43,2 %. Die Behandlung horizontaler Alveolarkammdefekte mit der gesteuerten Knochenregeneration unter Verwendung einer Mischung aus autogenem Knochen und ABBM sowie einer resorbierbaren Barrieremembran aus natürlichem Kollagen kann als erfolgreich bezeichnet werden. Erfolg und Überleben der Implantate müssen zusätzlich in Langzeitbeobachtungen bestätigt werden.
Die exzessive Gingivaexposition beim Lächeln (Zahnfleischlächeln/Gummy Smile) ist ein ästhetisches Problem, von dem ein deutlicher Anteil der Bevölkerung betroffen ist. Eine der häufigsten Ursachen ist die Hyperaktivität des M. levator labii superioris, für dessen Behandlung mehrere Verfahren vorgeschlagen wurden. In diesem Artikel wird eine Modifikation des Verfahrens zur Lippenrepositionierung beschrieben, bei dem durch ein konservativeres Vorgehen eine stabile und deutliche ästhetische Verbesserung erzielt wird. Das vorgestellte Verfahren wurde bei zwei Patientinnen durchgeführt, die über ein Zahnfleischlächeln klagten. Sechs Monate nach dem Eingriff war die beim Lächeln sichtbare Gingiva signifikant reduziert und die Patientinnen waren mit ihrem Aussehen zufrieden.
In der vorliegenden, retrospektiven In-vivo-Studie wurde die Präzision einer computergenerierten stereolithografisch hergestellten Operationsschablone untersucht. Bei 10 Patienten wurden insgesamt 111 Implantate gesetzt. Mit einer speziellen Software wurden die hierfür prä- und postoperativ angefertigten Computertomografien verglichen. Ermittelt wurden der allgemeine Unterschied sowie Winkel-, Tiefen- und laterale Abweichungen der Implantate in vivo gegenüber der urprünglichen Behandlungsplanung. Die mittlere allgemeine Abweichung zwischen den geplanten und den gesetzten Implantaten betrug koronal 1,52 mm (Bereich: 0,13 bis 3,00 mm) und apikal 1,97 mm (Bereich: 0,34 bis 4,23 mm), während die mittlere Winkelabweichung 4,68 Grad (Bereich: 0,10 bis 15,25 Grad) betrug. Es zeigte sich, dass eine akzeptable mittlere Präzision erreicht wurde, jedoch mit relativ hohen Maximalabweichungen zwischen der postoperativen und der präoperativ vorgesehenen Position. Dies sollte der Arzt mit einbeziehen, wenn er plant, Implantate in der Nähe vitaler Strukturen zu setzen.
Weichgewebsdefekte an Implantaten entstehen oft aufgrund überlanger prothetischer Kronen und sind von erheblicher ästhetischer Bedeutung. In dem vorliegenden Artikel wird ein modifizierter prothetisch-operativer Ansatz zur Behandlung periimplantärer horizontaler und vertikaler Weichgewebsdefekte in Position des linken oberen zentralen Schneidezahns beschrieben. Behandelt wurde eine Patientin, die eine gute Ästhetik wünschte. Einen Monat präoperativ wurde die Implantatkrone entfernt, das vorhandene Abutment reduziert und eine kurze provisorische Krone auf Höhe des rechten oberen zentralen Schneidezahns eingesetzt. Die periimplantären Weichgewebsdefekte wurden in einem bilaminären Verfahren mit einem koronalen Verschiebelappen in Envelope-Technik behandelt, der zwei Bindegewebstransplantate bedeckte. Vier Monate postoperativ wurden vor der definitiven Abformung zur Weichgewebskonditionierung ein neues Abutment und eine neue provisorische Krone eingesetzt. Neun Monate postoperativ lag der periimplantäre Weichgewebssaum 4 mm weiter koronal als präoperativ und auf gleicher Höhe wie am rechten zentralen Schneidezahn. Damit wurde 1,5 mm apikal des Weichgewebssaums eine Zunahme der bukkalen Weichgewebsdicke um 2,2 mm erreicht. Das Emergenzprofil des ersetzten Zahns entsprach dem des gesunden rechten zentralen Schneidezahns. Zwei Jahre postoperativ waren der Weichgewebssaum und der Implantatbereich ästhetisch stabil. Dieser Artikel zeigt, dass eine vollständige Korrektur schwerer vertikaler und horizontaler periimplantärer Weichgewebsdefekte durch eine kombinierte mukogingivale und prothetische Behandlung möglich ist und die Zufriedenheit der Patientin erreicht werden konnte.
In dieser Studie wurde mithilfe der digitalen Volumentomografie (DVT) die Breite und Höhe unbezahnter Regionen im oberen Seitenzahnbereich von Patienten ermittelt, die zur Implantatbehandlung überwiesen wurden. In die Studie eingeschlossen wurden insgesamt 122 DVT-Aufnahmen, sodass insgesamt 252 unbezahnte Regionen analysiert werden konnten. Die orofaziale Kammbreite wurde auf den koronalen Schnitten im rechten Winkel zum Alveolarkamm gemessen und die Knochenhöhe in den entsprechenden Sagittalschnitten ermittelt. Außerdem wurden folgende sekundäre Ergebnisparameter evaluiert: die Sinusbodenmorphologie, das Vorhandensein von Septen in der Kieferhöhle und die Dicke der Sinusmembran. Die mittlere Kammbreite betrug in allen untersuchten Bereichen 8,28 mm und die mittlere Knochenhöhe 7,22 mm. Der Anteil der Patienten mit einer Kammbreite < 6 mm betrug bei fehlenden Prämolaren 27 % und bei fehlenden Molaren 7,8 %. Die Knochenhöhe nahm von den Prämolaren- zu den Molarenregionen ab, wobei ein beträchtlicher Anteil der ersten und zweiten Molarenregion eine Knochenhöhe < 5 mm aufwies (54,12 % bzw. 44,64 %). Bezüglich der Sinusbodenmorphologie waren 53 % der unbezahnten Regionen flach. Ein Septum fand sich bei 67 der unbezahnten Regionen (26,59 %). Die Analyse der Sinusmembran erbrachte 88 Regionen (34,9 %) mit erhöhter Mukosadicke (> 2 mm). Für die Kammbreite und mittlere Knochenhöhe waren die Position des unbezahnten Bereichs und die Sinusbodenmorphologie jeweils statistisch signifikante Variablen. Mit dieser Studie wurde bestätigt, dass bei einem Großteil der unbezahnten Regionen im oberen Seitenzahnbereich vor einer Implantation eine Sinusbodenelevation erforderlich ist. Daher sind bei den meisten Patienten zur Behandlungsplanung detaillierte dreidimensionale DVT-Aufnahmen indiziert.
Zwischen den Kronen der Schneidezähne und verschiedenen parodontalen Eigenschaften besteht ein Zusammenhang. Es wird angenommen, dass es Messwerte der oberen zentralen Schneidezähne gibt, anhand derer ihre Form beschrieben werden kann. In der vorliegenden Studie wurden die Kronen von 150 gesunden oberen zentralen Schneidezähnen ohne Hinweise auf eine übermäßige inzisale Abnutzung vermessen, um eine morphologische Gruppeneinteilung vorzunehmen. An jeder Krone wurden mehrere Referenzpunkte markiert und mit einem digitalen Messschieber der mesiodistale und axiale Durchmesser gemessen. Die Zahnformen wurden durch die Berechnung eines Quotienten aus dem geringsten und höchsten mesiodistalen Durchmesser ermittelt. Anhand der Obergrenzen von drei Messintervallen wurden die oberen zentralen Schneidezähne in drei Gruppen eingeteilt. Die Messungen erfolgten xdoppelblind. Die Reliabilität der Messungen wurde für jeden Zahn mit dem Pearson-Korrelationskoeffizient berechnet, der auf > 0,8 festgelegt wurde. Die oberen zentralen Schneidezähne verteilten sich wie folgt auf die Gruppen: 56,67 % in Gruppe 1 (viereckig), 22,67 % in Gruppe 2 (intermediär) und 20,66 % in Gruppe 3 (konisch). Die Ergebnisse legen nahe, dass sich die Morphologie der oberen zentralen Schneidezähne quantitativ bestimmen lässt. Die Bestimmung des Quotienten zwischen dem kürzesten und längsten Durchmesser ist ein einfaches, quantitatives und leicht reproduzierbares Verfahren. Es ermöglicht eine quantifizierbare Definition der Zahnform anhand von Eigenschaften, die nicht durch die Position des Gingivasaums und die inzisale Abnutzung beeinflusst werden. Auf diese Weise kann das Ausmaß der zervikalen Konvergenz bei der Beurteilung der Zahnform vor restaurativen, kieferorthopädischen und operativen Maßnahmen hilfreich sein.
In diesem Artikel wird die Rekonstruktion eines stark atrophierten Bereichs links posterior im Unterkiefer beschrieben. Dazu wurde eine Inlay-Osteoplastik mit einem Knochenersatzstoff aus Magnesium-dotiertem Hydroxylapatit angewendet. Drei Monate nach der Rekonstruktion wurden eine Knochenprobe entnommen und zwei Implantate gesetzt. Bei der Implantation wurde eine mittlere Zunahme der Knochenhöhe um 4,9 mm gemessen. Nach dem Eingliedern der provisorischen und definitiven Restauration vier bzw. acht Monate nach der Implantation traten keine Komplikationen auf. Bei der histologischen Analyse fanden sich im neugebildeten Knochen Überreste des Knochenersatzmaterials. Bei diesem klinischen Fall erwies sich Magnesium-dotiertes Hydroxylapatit als effektives Knochenersatzmaterial zur Rekonstruktion des unteren Seitenzahnbereichs mit einem Inlay-Osteoplastik-Verfahren.
In dieser Studie wurde die Knochenstabilität an Sofortimplantaten mit Platform- Switching untersucht. Dazu wurden bei 58 Patienten insgesamt 136 Sofort- oder Spätimplantationen durchgeführt. Die Veränderungen des mesialen und distalen Knochenniveaus wurden röntgenologisch an den Implantaten gemessen und statistisch mit linearen Mischmodellen ausgewertet. Kein Implantat ging verloren. Die periimplantären Veränderungen des Knochenniveaus unterschieden sich im ersten Jahr bei Sofort- und Spätimplantaten nicht signifikant (95 % Konfidenzintervall: -0,10 bis -0,01 für Sofort- und -0,14 bis -0,07 für Spätimplantate). Nach dem ersten Jahr waren die Änderungen in beiden Gruppen vernachlässigbar gering.
In dieser Studie wurde untersucht, wie sich die Laserung mit Er:YAG- und Nd:YAG-Lasern auf die Scherhaftfestigkeit von Komposit auf Dentin auswirkt. Dazu wurde der koronale Anteil von 56 humanen Molaren in drei Abschnitte unterteilt und die Dentindicke auf 2 mm standardisiert. In der Mitte jedes Zahns wurde mit Klebeband ein 3 mm großes Loch markiert. Dann wurden die Proben in vier Gruppen (n = 14) eingeteilt: (1) säuregeätzt + Single Bond (SB) (Kontrolle), (2) säuregeätzt + SB + Nd:YAG-Laserung (vor der Aushärtung des Adhäsivs), (3) thermisch geätzt mit dem Er:YAG Laser + SB und (4) thermisch geätzt mit dem Er:YAG-Laser + SB + Nd:YAG-Laser (vor der Aushärtung des Adhäsivs). In den markierten Defekt wurde ein Kompositzylinder eingebracht, mit dessen Hilfe die Scherhaftfestigkeit in einer Universalprüfmaschine getestet wurde. Die Mittelwerte ± Standardabweichungen betrugen: 17,05 ± 4,15 MPa (Gruppe 1), 16,90 ± 3,36 MPa (Gruppe 2), 12,12 ± 3,85 MPa (Gruppe 3) und 12,92 ± 2,73 MPa (Gruppe 4). Die Gruppen 1 und 2 wiesen signifikant höhere Werte auf als die Gruppen 3 und 4. Das konventionelle Ätzen mit 37 % Phosphorsäure vermittelte offenbar eine signifikant höhere Haftkraft als das thermische Ätzen mit dem Er:YAG-Laser. Der Nd:YAG-Laser beeinflusste die Haftkraft nicht signifikant.
Die Stabilisierung des Blutkoagulums ist für eine vorhersagbare parodontale Regeneration von Knochendefekten entscheidend. Leider stören Mikrobewegungen den Kontakt zwischen dem Blutkoagulum und der Wurzeloberfläche und behindern damit die Wundheilung. Mit modernen Operations- und Nahttechniken wird versucht, diese Mikrobewegungen des Lappens zu reduzieren, da das Lappenmanagement einer der wichtigsten Einflussfaktoren auf die Stabilität des Koagulums ist. Im vorliegenden Artikel wird der Einsatz der Weichgewebswandtechnik zur Verbesserung der parodontalen Regeneration an schwierigen, nicht umschlossenen Knochendefekten beschrieben. Dazu wurden neun einwandige Knochendefekte mit einer Kombination aus einem Verfahren zum Papillenerhalt und einem koronalen Verschiebelappen behandelt. Die Defekte wurden mit Schmelzmatrix-Derivat gefüllt, Knochenersatzmaterialien oder Membranen wurden nicht verwendet. Die Sondierungstiefe war nach einem Jahr im Mittel um 6,3 ± 2,0 mm reduziert (P < 0,001), das klinische Attachment hatte im Mittel um 7,1 ± 1,0 mm zugenommen (P < 0,001). Bei allen behandelten Defekten verminderte sich die exponierte Wurzeloberfläche auf 1,0 ± 0,4 mm (P = 0,05). Die Ergebnisse lassen vermuten, dass sich das Regenerationspotenzial einwandiger Knochendefekte ebenso wie das ästhetische Operationsergebnis durch die Schaffung einer stabilen Weichgewebswand verbessern lässt. Diese vorläufigen Daten müssen noch durch weitere Studien an einer größeren Anzahl von Patienten gestützt werden.
Gingivarezessionen sind ein wichtiges Problem der dentalen Ästhetik. Zu ihrer Behandlung wurden bereits zahlreiche Operationsverfahren vorgeschlagen. In der vorliegenden Studie wird die Effektivität eines koronalen Verschiebelappens (CPF) mit und ohne azelluläres dermales Matrix-Allograft (ADMA) bei der Behandlung multipler marginaler Gingivarezessionen evaluiert und verglichen. An der Studie nahmen 20 Patienten mit einem mittleren Alter von 31,6 Jahren teil, die mit insgesamt 43 bukkalen/labialen Rezessionsdefekten (Miller-Klasse I/II) vorstellig wurden. Die Patienten wurden randomisiert in zwei Behandlungsgruppen mit jeweils 10 Patienten aufgeteilt: Gruppe 1 (CPF + ADMA) oder Gruppe 2 (CPF). Präoperativ sowie sechs Monate postoperativ wurden folgende klinischen Parameter ermittelt: Gingivarezession (GR), Sondierungstiefe (PD), Höhe des klinischen Attachments (CAL) und Breite der keratinisierten Gingiva (KG). Präoperativ waren die Rezessionsdefekte in Gruppe 1 durchschnittlich 3,0 mm tief und in Gruppe 2 2,8 mm. Nach sechs Monaten hatten beide Behandlungsansätze zu einer signifikanten Wurzeldeckung geführt (P < 0,01) (Gruppe 1 durchschnittlich 2,7 mm [90 %], Gruppe 2 durchschnittlich 1,8 mm [66 %]). Der Unterschied zwischen den beiden Verfahren war bezogen auf die Reduktion der Rezessionsdefekte statistisch signifikant, nicht hingegen bezogen auf PD und KG. Die CAL-Zunahme war in Gruppe 1 signifikant höher (3,0 mm) als in Gruppe 2 (2,0 mm). Die Ergebnisse dieser Studie belegen die Effektivität von ADMA mit einem koronalen Verschiebelappen bei der Behandlung multipler Gingivarezessionen.